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GEWINN­SPIELE

TEILNAHMEBEDINGUNGEN DES INSTAGRAM-GEWINNSPIELS „Merch-Paket“ VON RADIO BOLLERWAGEN X SAUFTRAG

1. Veranstalter und Laufzeit des Gewinnspiels

Das Gewinnspiel wird von RADIO BOLLERWAGEN (Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland GmbH & Co. KG, Stiftstraße 8, 30159 Hannover) (nachfolgend „Veranstalter“ genannt) durchgeführt. Es beginnt am 02.04.2024 um 10.00 Uhr und endet am 09.04.2024 um 23.59 Uhr. Das Gewinnspiel steht in keinem Zusammenhang mit Instagram oder angeschlossenen Unternehmen.

2. Anerkennung der Teilnahme­bedingungen

Um am Gewinnspiel teilzunehmen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: Die Teilnehmer folgen @sauftrag & @radiobollerwagen. Markiert eure Saufprimaten & eure BOLLERCREW unter diesem Beitrag.

3. Teilnahme­berechtigung

Zur Teilnahme berechtigt sind alle Personen mit einem Mindestalter von 18 Jahren. Mehrfache Teilnahmen sind ausgeschlossen. Von der Teilnahme ebenfalls ausgeschlossen sind Mitarbeiter:innen des Veranstalters und deren Familienangehörige.

4. Gewinn

Folgenden Preis gibt es zu gewinnen: Ein exklusives Klamottenpaket von RB -> (T-Shirt, Beutel, Cap & Bauchtasche)

5. TeilnahmeModalitäten

Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos und erfolgt ausschließlich online. Am Gewinnspiel nehmen alle teil, die vom Beginn der Aktion bis zum Ende ihren Boller-Buddie und die Saufprimaten unter dem Gewinnspielbeitrag markiert haben und Follower von Radio Bollerwagen und Sauftrag auf Instagram sind. Die Gewinner:in wird vom Veranstalter ausgelost und bis zum 10.04.2024 um 24 Uhr über Instagram schriftlich benachrichtigt.

6. Rechtsweg

Der Rechtsweg hinsichtlich der Ermittlung des Gewinners ist ausgeschlossen. Über das Gewinnspiel wird kein Schriftverkehr geführt. Das Gewinnspiel sowie die Teilnahmebedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Hannover.

7. Abwicklung des Gewinnspiels

Eine Auszahlung des Gewinns in bar, in Sachwerten, dessen Tausch oder Übertragung auf andere Personen ist nicht möglich. Die Gewinner:in kann auf den Gewinn verzichten. In diesem Fall wird eine andere Teilnehmer:in ermittelt. Hierzu werden bereits in der ersten Verlosung sogenannte Warteplätze ermittelt, die im Falle eines Gewinnverzichts nachrücken. Die Einlösung des Gewinns wird individuell mit der jeweiligen Gewinner:in abgestimmt. Die Gewinner:in wird bis zum 10.04.2024 um 24 Uhr auf Instagram schriftlich benachrichtigt und um Bestätigung gebeten. Bleibt eine schriftliche Bestätigung innerhalb von drei Tagen nach Eingang der Aufforderung durch den Veranstalter aus, verfällt der Gewinn. Sollten die angegebenen Kontaktmöglichkeiten fehlerhaft sein (z.B. unrichtige Adresse), ist der Veranstalter nicht verpflichtet, die richtige Adresse ausfindig zu machen. Die Bekanntgabe der Gewinner:in erfolgt ohne Gewähr.

8. Vorzeitige Beendigung und Gewährleistungs­ausschluss, Datenschutz

Der Veranstalter weist darauf hin, dass die Verfügbarkeit und Funktion des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann. Der Veranstalter ist berechtigt, das Gewinnspiel vorzeitig zu beenden, wenn dessen Durchführung aus technischen und/oder rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleistet werden kann. Solche Gründe können etwa technische Probleme (Viren im Computersystem, Manipulation, Fehler in der Hard- und/oder Software etc.), Änderungen der Nutzungsbedingungen oder sonstige Entscheidungen sein. Wegen der vorzeitigen Beendigung entstehen den Teilnehmer:innen keine Ansprüche.

9. Haftung

Für eine Haftung des Veranstalters auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die nachfolgenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen.

a. Der Veranstalter haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

b. Ferner haftet der Veranstalter für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartner:innen regelmäßig vertrauen. In diesem Fall haftet der Veranstalter jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Der Veranstalter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.

c. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme von Beschaffenheitsgarantien für die Beschaffenheit eines Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

d. Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmer:innen, Vertreter:innen und Erfüllungsgehilf:innen des Veranstalters.

10. Datenschutz­hinweise

Der Veranstalter erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten der Teilnehmer:innen auch entsprechend der jeweiligen individuellen Einwilligung in die Datennutzung. Weitere Informationen zum Thema Datenschutz bei RADIO BOLLERWAGEN erhalten Sie hier.

Hinweis: Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Instagram und wird in keiner Weise von Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert.